> Keine Kerosinbesteuerung
> Umsatzsteuerbefreiung internationaler Flugtickets
> Umsatzsteuer auf die nationalen Tickets nur auf die Flugabgabe – NICHT AUF DEN TICKETPREIS!
> Grundsteuerbefreiung der Flughäfen
> CO2 Steuer
Von der nationalen CO2-Bepreisung ist der Flugverkehr ausgenommen, da er dem lückenhaften EU-Emissionshandel bzw. CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) unterliegt.
Autofahrer zahlen hingegen pro Liter Benzin/Diesel ca. 15 Euro Cent.
