> Keine Kerosinbesteuerung

> Umsatzsteuerbefreiung internationaler Flugtickets

> Umsatzsteuer auf die nationalen Tickets nur auf die Flugabgabe – NICHT AUF DEN TICKETPREIS!

> Grundsteuerbefreiung der Flughäfen

> CO2 Steuer

Von der nationalen CO2-Bepreisung ist der Flugverkehr ausgenommen, da er dem lückenhaften EU-Emissionshandel bzw. CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) unterliegt.

Autofahrer zahlen hingegen pro Liter Benzin/Diesel ca. 15 Euro Cent.